Was im Ausland schon bei vielen Eingriffen Standard ist, setzt sich zunehmend auch in Deutschland durch: das ambulante Operieren. Viele Patienten sind dabei verunsichert, oft jedoch zu Unrecht.
In diesem Artikel werden die beiden Methoden (ambulant und stationär) verglichen.
Vergleich
Bei einer ambulanten Operation kann sich der Patient in der Regel den Operateur selbst aussuchen. Dies ist im stationären Bereich meist nicht der Fall.
Aufgrund der ständig steigenden Op-Zahlen in Deutschland wollen Krankenkassen und Politik die ebenfalls steigenden Kosten dämpfen. Dies wird zum Teil dadurch erzielt, dass bestimmte Eingriffe nur noch ambulant erstattet werden (z.B. viele Arthroskopien, also Gelenkspülungen). Werden sie dennoch stationär durchgeführt, können die Kassen die Übernahme der Mehrkosten teilweise verweigern.
Doch auch für den Patienten selbst ergeben sich Vorteile, wenn eine Knie OP ambulant stattfindet.
Im ambulanten Bereich kommt es seltener zu Krankenhaus-typsichen Infektionen wie MRSA oder ESBL. Nach dem Eingriff können die Patienten nach einer Überwachungsphase das Krankenhaus zügig verlassen und sich zuhause erholen. Dies empfinden viele Patienten als sehr angenehm. Die weitere Nachsorge übernimmt der ambulante Operateur, der somit auch als fester Ansprechpartner für den Patienten gilt (was im Krankenhaus meist aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist). Wahlweise kann die Weiterbetreuung auch durch den Hausarzt erfolgen.
Eine Reihe an Diagnosen lässt sich heutzutage mittels Operation am Knie ambulant gut behandeln, wie z.B. die Kreuzbandplastik oder die arthroskopische Meniskus(teil)resektion etc. Größere Eingriffe wie Gelenkprothesen werden weiterhin stationär durchgeführt, da hier das Blutungsrisiko sowie die postoperative Schonungsnotwendigkeit deutlich erhöht sind.
Sollten ambulant dennoch postoperativ akute Komplikationen auftreten, wie etwa Nachblutungen, die eine stationäre Aufnahme notwendig machen, werden die Patienten in der Regel durch Kooperationskliniken weiterbetreut. Komplikationen, die auf die Narkose zurückzuführen sind, treten mittlerweile aufgrund der schonenden Anästhesieverfahren nur noch selten auf. Am häufigsten zählt hierzu die postoperative Übelkeit.
Tipps
Bestimmte Vorerkrankungen können eine Kontraindikation für einen ambulanten Eingriff darstellen. Hierzu zählen insbesondere das obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom (OSAS), Blutgerinnungsstörungen sowie die Notwendigkeit der Einnahme von Marcumar (Blutverdünner).
Vor einem geplanten Eingriff sollten Sie dem behandelnden Arzt daher immer sämtliche Nebenerkrankungen sowie einzunehmende Medikamente nennen. Nur so kann ein eventuell ambulant geplanter Eingriff korrekt durchgeführt und ihre Zeit im Krankenhaus auf ein Minimum reduziert werden.